Die gesetzliche Einlagensicherung in der EU dient dem Schutz europäischer Sparer vor den Folgen einer Bankeninsolvenz. Bankeinlagen sind bis zu 100.000 EURO pro Kunde und Bank abgesichert. Im Falle einer Insolvenz erhalten Sparer ihr Geld bis zur Sicherungsgrenze vollständig zurück. Viele Banken bieten zusätzlich freiwillige Einlagensicherungen an, und Staatsgarantien tragen ebenfalls zur Sicherheit bei. Die Einlagensicherung basiert auf drei Säulen: gesetzliche Sicherung, freiwillige Sicherung und Staatsgarantie. Seit 2014 wurden die Anforderungen zur Verbesserung des Anlegerschutzes in der EU schrittweise gesetzlich angepasst.